Kosten für die Tagespflege

im St. Lukas Tagespflegehaus

Finanzierung eines Pflegeplatzes

Jeder Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (früher: Pflegestufe) hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, z.B. für die Kostenübernahme für die Pflege in einer stationären Einrichtung.

Die Leistungen variieren je nach Pflegebedürftigkeit. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Kosten für Zusatzleistungen werden z.B. nicht von der Pflegekasse übernommen.

In Finanzierungsfragen stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Fragen zur Kostenübernahme.

Individuelle Betreuungsmodelle

Ob Sie nur einen Tag in der Woche die Unterstützung der Tagespflege in Anspruch nehmen, oder jeden Werktag, entscheiden Sie nach Ihrem individuellen Bedarf.

 

Kostentabelle

Preise in €
Die Tabelle zeigt Tagessätze
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegeleistung 69,07 72,71 76,35 79,98 83,62
Generalistische Altenpflegeaus-bildungsumlage 6,27 6,27 6,27 6,27 6,27
Zwischensumme Pflege/Tag 75,34 78,98 82,62 86,25 89,89
Unterkunft 13,29 13,29 13,29 13,29 13,29
Verpflegung 10,23 10,23 10,23 10,23 10,23
Zwischensumme U+V/Tag 23,52 23,52 23,52 23,52 23,52
Investitionskosten 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
Gesamtsumme tägl. 105,86 109,50 113,14 116,77 120,41
Max. Zuzahlung Pflegeversicherung monatl. 0,00 689,00 1.298,00 1.612,00 1.995,00

Fahrtkosten

Preise in €
Fahrtkosten: pro Fahrt
Stufe I bis zu 4 km Entfernung 11,00
Stufe II bis zu 8 km Entfernung 16,50
Stufe III bis zu 13 km Entfernung 19,50
Stufe III Plus über 13 km je km zuzüglich zu Stufe III 1,50

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3

Preise in €
Tage Preis 15 Tage ohne Fahrtkosten 15 Tage mit Fahrtkosten 12 Tage mit Fahrtkosten
Pflegekosten 82,62 1239,3 1239,3 991,44
Fahrtkosten bis 4 km (11€/Fahrt)   / 330 264
Summe   1231,8 1561,8 1249,44
Max. Zuzahlung der Pflegeversicherung/Monat Pflegegrad 3   1.298,00 1298 1.298,00
Differenz   Ohne Zuzahlung 263,8 Ohne Zuzahlung
Unterkunft und Verpflegung (U+V) (23,52€/Tag)   352,8 352,8 282,24
Guthaben Entlastungsbeitrag für U+V einsetzbar   125 125 125 €
Differenz   227,8 227,8 157,24
         
Kostenbeitrag für die Tagespflege   227,8 491,6 157,24

Erklärung der Beispiel-Tabelle im Detail:

Pflege: Ihr Angehöriger ist in Pflegegrad 3 eingruppiert. Die maximale Zuzahlung der Pflegeversicherung pro Monat beträgt 1.298,00€. Die Kosten für die Pflege im St. Lukas Tagespflegehaus betragen 82,62€ pro Tag. Rechnerisch könnte Ihr Angehöriger also knapp 15 Tage die Pflegeeinrichtung besuchen, wenn keine Fahrtkosten hinzukommen und keine private Zuzahlung gewünscht ist. Kommen Fahrtkosten für eine Strecke von bis zu 4km hinzu, wären 12 Tage ohne Zuzahlung möglich.

Unterkunft und Verpflegung: Für 15 Tage kämen noch 23,52€ pro Tag also insgesamt 352,80€ für die Unterkunft und die Verpflegung hinzu. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ pro Monat, über den sie selbstständig zweckgebunden verfügen können. Wird dieser Betrag nicht anderweitig beansprucht, kann er für die Verpflegung und Unterkunft eingesetzt werden. Also könnten diese von den 352,80€ abgezogen werden. Es blieben 227,80€ übrig. Für 12 Tage müssten 157,24€ zugezahlt werden.

Fahrtkosten: Die Fahrtkosten richten sich nach der Entfernung des Wohnortes. Beträgt die Strecke bspw. 3,6km werden 11€ pro Fahrt berechnet. Das wären bei zwei Fahrten für 12 Tage 264€. Diese Kosten müssen mit in die Kosten für die Pflege eingerechnet werden. Infolge dessen kürzt sich die Anzahl der zu nutzenden Tage, wenn keine private Zuzahlung gewünscht ist. In unserem Beispiel sind also nicht mehr 15 sondern nur noch 12 Tage ohne Zuzahlung zu den Pflegekosten möglich.

Investitionskosten: Ab Pflegegrad 2 werden die Investitionskosten monatlich über den Kostenträger der Stadt (Wohnort) finanziert. Es sind demnach geförderte Mittel und müssen nicht übernommen werden.

Verhinderungspflege: Pflegen Sie seit mindestens sechs Monaten Ihren Angehörigen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege in Höhe von 1612,00€/Jahr. Wir informieren Sie gerne über die Einzelheiten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Ihrem ganz individuellen Fall haben.

Kontakt

Karin Bayerl

Zentrale Bewohnerverwaltung

Geschäftssitz: St. Joseph Altenheim
Langhansstraße 11-13
42697 Solingen

Telefon 02 12/70 67-3 90 57

E-Mail an Karin Bayerl